Gardasee Klassik 2025

14.09.2025 - 18.09.2025

Nennungsschluss: 01.04.2024
Wie planen Sie Ihre Anreise mit dem Oldtimerfahrzeug?*
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Fahrzeugdaten
Hersteller*
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Leistung PS*
Baujahr/Erstzul.
(MM/JJJJ)*
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Beschreibung
Farbfoto des Fahrzeuges
(NUR JPG-Format)*
Benötigte Dokumente
Kopie des Fahrzeugscheins oder - briefs
Nenngelder*

Artikelauswahl
Einzelzimmer
Einzelzimmer pro Nacht und inkl. Frühstück: 230,00 Euro (5 Übernachtungen / Bei früherer Anreise oder späterer Abreise beachten Sie bitte den nächsten Punkt)
Bestellen:

Preis: 1.150,00 €
Doppelzimmer
Doppelzimmer pro Nacht und inkl. Frühstück: 300,00 Euro (5 Übernachtungen / Bei früherer Anreise oder späterer Abreise beachten Sie bitte den nächsten Punkt)
Bestellen:

Preis: 1.500,00 €
Frühere Anreise oder spätere Abreise / Sonstiges
Information zum Hotelaufenthalt
(Bitte geben Sie die gewünschten An- und Abreisedaten an, die wir für Sie anfragen und prüfen müssen)
Info an Veranstalter
(wie z.B. eigene Unterbringung etc.)
Hinweise

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung:

Ich bin damit einverstanden, dass meine in der Nennung zur Teilnahme an der Gardasee Klassik erhobenen Daten zum Zwecke der Durchführung genutzt, verarbeitet und wenn nötig gespeichert werden. Eine weitergehende Nutzung der Daten erfolgt nicht. Der Widerruf ist zu richten an: ADAC Nordrhein e.V., [email protected]

Datenschutzhinweise: Ergänzende Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie: 
DSI 114 – ADAC Nordrhein e.V. (adac-nrh.de)

Einwilligung zur Verarbeitung von Bild- und Tonmaterial

Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der oben genannten Veranstaltung. Daneben überträgt der Teilnehmer dem ADAC Nordrhein e.V. unentgeltlich die ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte im Hinblick auf seine Urheber-, Bild-, Namens- und sonstigen Schutzrechte an seiner mitwirkenden Leistung im Rahmen der Veranstaltung. Seine uneingeschränkte und jederzeit widerrufliche Einwilligung umfasst auch die ausschnittsweise Verwertung und Veröffentlichung der Ton- und/oder Bildaufnahmen.

Der ADAC Nordrhein e.V. ist insbesondere berechtigt, ganz oder teilweise sowie beliebig oft die Veröffentlichung der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit (zwecks Berichterstattung in der ADAC Motorwelt, den (Internet-)Medien, Publikationen, internen Präsentationen) ohne Beschränkung auf bestimmte Kommunikationsmittel wie

  • durch Printmedien und Rundfunk, z.B. Tonrundfunk und Fernsehen
  • oder anderen technischen Einrichtungen, z.B. Internet (insbesondere durch Veröffentlichung auf den Internetseiten des ADAC Nordrhein e.V.des ADAC e.V. oder in Verlagsartikeln oder anderen entsprechenden Portalen)
  • Medien zur Bewerbung der zukünftigen Veranstaltungen
  • oder Veröffentlichung in den sozialen Medien

auch in werbender Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Darüber hinaus ist der ADAC Nordrhein e.V. berechtigt, von den Ton- und/oder Bildaufnahmen Bild- und/oder Tonträger jeder Art herzustellen, sie zu vervielfältigen, zu archivieren und diese an ADAC Regionalclubs, den ADAC e.V. sowie den DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.) zu übermitteln.

Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmenden
Der Teilnehmende erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
• dem ADAC e.V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern
• den ADAC Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten
• Geschäftsführern und Mitgliedern
• den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und
• hauptamtliche Mitarbeitern
• den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e.V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden
• den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen
 
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des endhafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den endhafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle gemäß Passus „Haftungsverzichtserklärung“ angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des endhafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des endhafteten Personenkreises – beruhen.
 
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmenden (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Sicherheitsfrage
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